Stand: 2017-11-08

Die Arbeitsgemeinschaft Alte Drucke hat zum Ziel
 

  • die Nachweissituation und den bibliographischen Standard für Alte Drucke im Verbund und darüber hinaus zu verbessern,
  • Benutzungsmodalitäten Alter Drucke in den Bibliotheken des GBV und SWB zu harmonisieren,
  • Erfahrungsaustausch in Fragen der Bestandserhaltung zu betreiben,
  • Belange Alter Drucke gegenüber den Gremien der Verbünde und den Verbundzentralen zu koordinieren und einzubringen,
  • Arbeitsvorhaben zwischen den Bibliotheken der AAD im Bereich der Alten Drucke zu koordinieren,
  • Verbundteilnehmer bei Erschließungsprojekten im Bereich Alter Drucke zu beraten,
  • Schulungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken der Verbünde zu initiieren.


Die AAD versteht sich als Kompetenz- und Koordinierungsgremium für die Belange alter Drucke im Verbund. Sie will für die Verbundzentrale und deren Organe  sowie für die Altbestand katalogisierenden oder besitzenden Bibliotheken ein zentraler Ansprechpartner und Mittler sein. Die Mitglieder treffen sich in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr, um die anliegenden Themen und Probleme zu diskutieren. Der Tagungsort wechselt nach Absprache der Teilnehmer. Über die Treffen wird ein Protokoll geführt. Die Ergebnisse der Sitzungen werden der Verbundzentrale und ihren Gremien als Empfehlung unterbreitet und auf der Homepage der AAD publiziert. Nach Bedarf werden weitere sachlich bezogene Arbeitskreise gebildet. Eingerichtet wurde ein ständiger Arbeitskreis "Katalogisierungspraxis", dem Altbestandskatalogisierer der AAD Bibliotheken, die Verbundzentrale und ein Mitglied der UAG Monographien angehören. Die AAD ist beschlußfähig, wenn 2/3 ihrer Mitglieder bei einem Treffen anwesend (bzw. vertreten) sind. Jede Mitgliedsbibliothek hat eine Stimme. Es wird die Möglichkeit der Stimmübertragung (z. B. bei Terminschwierigkeiten eines Mitglieds) eingeräumt. Für das Fassen von Beschlüssen ist eine absolute Mehrheit notwendig, bei Stimmengleichheit gilt ein Vorschlag als abgelehnt. Mitglied in der AAD können Bibliotheken werden, die über bedeutende und umfangreiche Altbestände verfügen und routinemäßig an deren autoptischer Katalogisierung in der gemeinsamen Datenbank von GBV und SWB arbeiten. Die Belange kleinerer Bibliotheken sollen durch eine größere Altbestandsbibliothek mitvertreten werden. Neue Mitglieder können kooptiert werden, wenn sie die beiden vorgenannten Kriterien erfüllen und eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder der AAD sich nach Beratung auf einem Treffen dafür ausspricht. Die AAD wird nach außen und gegenüber der Verbundzentrale von einem Sprecher vertreten. Er hat eine Amtszeit von zwei Jahren. Das Amt wechselt im Rotationsprinzip im Alphabet der Bibliotheken. Die Amtsperiode zählt nach dem Kalenderjahr. Der Sprecher hat einen Stellvertreter, und zwar den jeweils künftigen Sprecher.


Kurtze Abbildung der Buchdruckerey. Aus: Hornschuch, Hieronymus: Orthotypographia, Das ist: Ein kurtzer Vnterricht, für diejenigen, die gedruckte Werck corrigiren wollen, Vnd eine erinnerung für die, welche jhre Schrifften, oder verfertigte Werck ausgehen lassen, Nützlich, vnd nothwendig ... Auffs newe gedruckt. Leipzig 1634

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