Darunter versteht man solche Literatur, deren Erscheinen und Verbreitung aus religiösen, moralischen oder politischen Gründen verhindert werden sollte. Die Durchsetzung erfolgte seitens der Kirche und des Staates mittels der Zensur und führte teilweise zur Anfertigung besonderer Verzeichnisse. Das bekannteste Verzeichnis dieser Art ist der Index librorum prohibitorum (auch Index Romanus) der Römischen Inquisition, der ab 1559 erschien. Eine kurze Übersicht zur Zensurpraxis in Frankreich und Deutschland während des 18. und 19. Jahrhunderts findet man hier

Eine kurze Übersicht über die Verzeichnisse v.a. moderner Literatur findet sich in Schneider, Georg: Handbuch der Bibliographie. 5. Auflage, Neudruck der 4., gänzlich veränderten und stark vermehren Auflage. Stuttgart 1969, S. 114-117, im Handbuch der Bibliographie. Georg Schneider; Friedrich Nestler. Begr. von Georg Schneider. Völlig neu bearb. von Friedrich Nestler. 6., völlig neu bearbeitete Auflage. Stuttgart 1999, S. 221-228 und im Handbuch der bibliographischen Nachschlagewerke. Totok-Weitzel. Hrsg. von Hans-Jürgen und Dagmar Kernchen. 6., erweiterte, völlig neu bearbeitete Auflage. Frankfurt am Main 1984-1985, Bd. 1, S. 303-305. 

Index librorum prohibitorum bzw. Index Romanus

Allgemeine Darstellungen: 

Ausgewählte Ausgaben: 


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