Altbestandszertifikat des GBV
Richtlinien zur Bestandssicherung rückgabepflichtiger Materialien in der Fernleihe
Verantwortlich
Teilnehmende Bibliotheken und die Verbundzentrale des GBV (VZG)
Kontakt
- Regina Willwerth Verbundzentrale des GBV (VZG)
- Stefan Wulle Sprecher der FAG Fernleihe und Endbenutzer
- Dr. Jan-Jasper Fast Bibliothek d. HSU Hamburg
Meldeverfahren und Nachweis im GBV
Bibliotheken, die sich dem Altbestandszertifikat anschließen wollen, senden das unterschriebene Teilnahmeformular an die Verbundzentrale des GBV.
- Teilnahmeformular für GBV-Bibliotheken
- Liste der teilnehmenden GBV-Bibliotheken
- Liste der teilnehmenden GBV-Bibliotheken in der ZDB Adressdatei
Bundesweites Meldeverfahren und zentraler Nachweis
Das Konzept für das Meldeverfahren und einen zentralen Nachweis wurde auf der Sitzung der AG Leihverkehr der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 12.06.2007 formuliert. Die Meldung erfolgt an die jeweils zuständige Verbundzentrale. Die Verbundzentralen archivieren die Meldeunterlagen (mit Unterschriften). Zentrales Nachweisinstrument ist die Datenbank Bibliotheken, Archive, Museen und verwandte Einrichtungen der ZDB. Die Verbundzentralen informieren die ZDB, damit der zentrale Nachweis in der Datenbank erfolgen kann.
Eigene Informationsseiten anderer Verbünde zum Altbestandzertifikat
Ziel und Merkmale des Projektes
- Hintergrund
Bestände, die besondere Schutzmassnahmen erfordern, z.B. ein Großteil der vor 1900 erschienenen Werke, werden trotz eindeutiger LVO-Regelung immer seltener in die Fernleihe gegeben. Die gebenden Bibliotheken handhaben dies uneinheitlich, da es keine verbindlichen Informationen darüber gibt, wie der Altbestand in der empfangenden Bibliothek behandelt wird. Auch wird mittel- bis langfristig nur ein Bruchteil der Altbestände in einem Ersatzmedium vorliegen, was natürlich vor Aufgabe einer Bestellung zu überprüfen ist (z.B. in Nationallizenzen Monographien, EROMM, Zentralen Verzeichnis digitalisierter Drucke).
- Abhilfe
Den Altbeständen wird eine Information mitgeliefert, die auf einzuhaltende Schutzmassnahmen auf Grundlage eines allgemein verbindlichen Zertifikates hinweist. Das Zertifikat stellt in knapper Form Richtlinien auf, die bereits jetzt von sehr vielen Bibliotheken im Umgang mit Altbeständen befolgt und hier auf die Fernleihe übertragen werden. Der Hinweis auf dieses Zertifikat wird die bisher genutzten Streifen, die Lesesaalbenutzung oder Kopierverbot signalisieren, ergänzen, in vielen Fällen ersetzen. Per Umfrage werden diejenigen GBV-Bibliotheken ermittelt, die sich dem Zertifikat anschließen möchten. Die Liste der teilnehmenden Bibliotheken wird veröffentlicht.
- Vorteile
- Das Zertifikat schafft für den Umgang mit alten Medien verbindliche Maßstäbe und setzt Anreize für die nehmenden Bibliotheken, ihre Altbestandsnutzung zu überprüfen und ggf. zu verbessern.
- Eine Auflistung der Zertifikatsbibliotheken verbessert die Information über sachgerechte Nutzungsbedingungen für Altbestände in den nehmenden Bibliotheken. Dies erleichtert und beschleunigt den Altbestandsversand der gebenden Bibliotheken, da die Entscheidung nicht mehr in allen Fällen durch die Dienststellen- bzw. Abteilungsleitung gefällt werden muss, und zudem dann auf einer klaren Grundlage basiert.
- Es stehen der Fernleihe mehr Bestände zur Verfügung, da gebende Bibliotheken liberaler als bisher ihre Altbestände denjenigen Bibliotheken, die sich dem Zertifikat verpflichtet haben, zur Verfügung stellen.
Projektstatus
Die Verbundleitung des GBV hat auf ihrer Sitzung vom 4. Mai 2006 zugestimmt, ein Altbestandszertifikat für die Fernleihe einzuführen. Am 27.9.2006 wurden die Bibliotheksleiterinnen und -leiter im GBV per Mail angeschrieben. Dabei wurden die Hintergründe und der Wortlaut des Zertifikates übermittelt. Mit einem Formular können sich die GBV-Bibliotheken - auf freiwilliger Basis - verpflichten, die im Zertifikat genannten Kriterien einzuhalten. In der 3. Sitzung der AG Leihverkehr der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 12.06.2007 wurde über die bundesweite Einführung des Altbestandszertifikats diskutiert.
Wortlaut des Zertifikates
Altbestandszertifikat des GBV
Die nehmende Bibliothek stellt für eine Benutzung nach Altbestandszertifikat für die Anwendung im Einzelfall folgendes sicher:
- Einen überwachten Lesesaal bzw. Lesebereich, in dem es möglich ist, eine den Beständen angemessene Behandlung durch die Benutzerinnen und Benutzer zu gewährleisten.
- Eine gesicherte Rücklage, in der die entliehenen Werke außerhalb der Benutzung lagern (bestenfalls Stahlschrank).
- Die Bleistiftnutzung ist für die Nutzerinnen und Nutzer in der empfangenden Bibliothek im Umgang mit dem entliehenen Werk obligatorisch.
- Hilfsmittel, die für die Benutzung von Altbeständen sinnvoll sind, sind bereitzustellen: Bücherstützen und Unterlagen (Bleischlangen und Keile) zur Nutzung großer oder eng gebundener Werke sollten vorhanden sein und ggf. (Baumwoll-)Handschuhe.
- Reproduktionen dürfen nur vom Personal der Bibliothek (selbstverständlich unter Einsatz bestandsschonender Technik) angefertigt werden, d.h. es ist sicherzustellen, dass Benutzerinnen und Benutzer das Kopierverbot einhalten.
- Die Verpackung beim Rückversand muss derjenigen entsprechen, die die gebende Bibliothek auf dem Hinweg gewählt hat (z.B. Luftpolsterfolie).
- Änderungen: Falls eine zertifizierte Bibliothek durch bauliche, organisatorische oder personelle Änderungen die Bedingungen nicht mehr einhalten kann, wird diese durch eine Mitteilung an die Verbundzentrale sicherstellen, dass die Liste der Zertifikatsbibliotheken entsprechend aktualisiert wird.
Kennzeichnung durch Einlegestreifen
Für die Kennzeichnung dieser Altbestände soll ein einheitlicher Einlegestreifen dienen, der beim Versand in die Bücher gelegt wird. Dazu sind hier Vorlagen als PDF-Dateien hinterlegt: