Zeit:

11:00 - 13:00 Uhr

Teilnehmer/innen:

Nils Achtergarde, VZG (Gast)

Rita Albrecht, HeBIS-VZ

Volker Conradt, BSZ

Reiner Diedrichs, VZG, Vorsitz

Matthias Groß, BSB / BVB

Wiebke Kassel, BSZ (Gast)

Carsten Klee, SBB/ZDB (Gast)

Marion Lais, LVZ Berlin-Brandenburg

Stefan Lohrum, KOBV

Johann Rolschewski, SBB / ZDB

Elmar Schackmann, HBZ

Karin Schmidgall, DLA Marbach

Anke Schröter, VZG (Gast)

Martina Sinkovic, HeBIS-VZ

Schwarck, Tobias, UB Wuppertal

Jana Tecler, BSB (Gast)

Regina Willwerth, VZG (Protokoll)

Stefan Wulle, UB Braunschweig

Entschuldigt:

Martin Armbrecht, HBZ (Gast)

Dr. Berthold Gillitzer, BSB / BVB


TOPs, Informationen und Ergebnisse

TOP 1:  Formalia

TOP 2: ZDB Adressdatei

Die ZDB Adressdatei (früher "Sigelverzeichnis") gilt als zuverlässige Quelle für Informationen über Bibliotheken und verwandte Einrichtungen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es inbesondere bei den Angaben zur Fernleihe fehlerhafte Angaben und Unstimmigkeiten gibt. Als eine mögliche Ursache hierfür wurde das Online-Formular für die Beantragung eines neuen ISIL identifiziert, weil in diesem Formular sowohl allgemeine Angaben zur Bibliothek als auch spezifischere Angaben zum Leihverkehr und zur Fernleihe abgefragt werden. Angaben zum Leihverkehr und zur Fernleihe können aber in vielen Fällen zum Zeitpunkt der Beantragung des ISIL noch gar nicht oder nicht von der beantragenden Bibliothek gemacht werden.

Das Antragsformular sollte daher überarbeitet werden und die reine ISIL-Beantragung von den Angaben zur Teilnahme am Leihverkehr getrennt werden.

Die AG Technik der AG Leihverkehr wird damit beauftragt, sich mit der Überarbeitung des Antragsformulars sowie der Evaluation der Adressdatei zu befassen. Folgende Aspekte sollen dabei berücksichtigt werden:

  • Einige Angaben sollten nur durch die Leihverkehrszentralen erfasst werden können.
  • Es soll geklärt werden, inwieweit Voreinstellungen im Antragsformular missverständlich sind und zu Fehleingaben verleiten können.
  • Ebenso soll geklärt werden, wie die in der Adressdatei bereits erfassten Daten überprüft und ggf. korrigiert werden können.

TOP 3: Elektronische Lieferung an Endnutzer

  • Sachstand und Perspektiven

Nach der derzeit gültigen Vereinbarung zwischen KMK und VG Wort vom 31.03.2021 leiten Bibliotheken bis zum 31.07.2021 Kopien und Teilkopien elektronisch an ihre Nutzerinnen und Nutzer weiter. Dieses Verfahren wäre auch über den Juli 2021 hinaus als Standardverfahren wünschenswert. Herr Conradt bietet an, mit Herrn Prof. Degkwitz / dbv) Kontakt aufzunehmen.

Nachtrag 20.07.2021: Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung wurde nicht verhandelt; ab 01.08.2021 händigen Bibliotheken ihren Nutzer/innen wieder Papierausdrucke aus.

TOP 3: Urheberrecht

  • Sachstand und Evaluierung

In der Stellungnahme des DBV zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie vom 08.09.2020 (aktualisiert am 10.09.2020) wird auf das von der UAG §60e der AG Leihverkehr erarbeitete Strategiepapier "Lücke in der überregionalen Literaturversorgung" Bezug genommen. Eine weitere Verbreitung des Papiers ist nicht bekannt.

Der AG Leihverkehr liegen keine Informationen zum Evaluierungsverfahren bezüglich UrhWissG vor.

Nachtrag 20.07.2021: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die Evaluation des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes inkl. des Konsultationsschreibens auf seiner Website veröffentlicht:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html

Das genau zu diesem Zweck erarbeitete Strategiepapier "Lücke in der überregionalen Literaturversorgung. §60e UrhG verhindert Kopien aus Zeitungen" sollte jetzt eingebracht werden, ebenso die Erfahrungen mit der elektronischen Weitergabe von Kopien an die Nutzer/innen, dokumentiert z.B. in dem kooperativen b.i.t. online-Beitrag Corona: Der Quantensprung in der Literaturversorgung und eine verpasste Chance (?)

TOP 4: DSGVO

  • Sachstand 

Die Leitungen der Verbundzentralen unterschreiben bilateral die vorbereiteten DS-Eigenerklärungen

TOP 5: Fernleihe für FIDs

Die AG Technik der AG Leihverkehr wurde von Fachinformationsdiensten (FID) auf Möglichkeiten angesprochen, aus den FID-Portalen heraus Fernleihbestellungen anzustoßen. Damit könnten die FIDs die etablierten Lieferwege der Fernleihe nutzen. In der AG Technik und in der AG Leihverkehr werden verschiedene technische Umsetzungkonzepte diskutiert.

Favorisiert wird die Möglichkeit, Bestellungen über das OpenURL Gateway des HBZ abzuwickeln. Das HBZ betreibt ein Gateway, in dem alle deutschen Bibliotheken ihre Link-Resolver registrieren können. Ein Team aus Vertretern der AG Technik und verschiedener FIDs soll prüfen, ob dieses Konzept umsetzbar ist. Die exemplarische Umsetzung mit ein oder zwei FIDs, evtl. dem "Fachinformationsdienst  Sozial- und Kulturanthropologie", wird angestrebt.

TOP 6: Verbundsystem <-> Leihverkehrsregion

  • Landschaftsverband Rheinland

Die Bibliotheken des Landschaftsverbands Rheinland gehören zum Verbundsystem GBV und zur Leihverkehrsregion "Nordrhein-Westfalen und Teile von Rheinland-Pfalz". Bibliotheken, bei denen Verbund- und LVR-Zugehörigkeit nicht deckungsgleich sind, gibt es inzwischen zahlreich und in den meisten regionalen Bibliotheksverbünden. Die AG Leihverkehr bekräftigt eine frühere Entscheidung, wonach bei der verbundübergreifenden Verrechnung die Verbundzugehörigkeit vorrang vor der LVR-Zugehörigkeit hat. Bestellungen der Bibliotheken des Landschaftsverbands Rheinland werden somit wie Bestellungen anderer GBV-Bibliotheken auch behandelt. Im Übrigen spricht auch die Leihverkehrsordnung (LVO) in Anlage 5, Punkt 2 vom zuständigen Verbundsystem.

TOP 7: Sonstiges

  • Verbundübergreifende Stornos (AFL)

Einige Bibliotheken in Verbünden mit ZFL-Server quittieren in der aktiven Fernleihe alle Bestellungen zunächst pauschal positiv und stornieren die Bestellungen nachträglich, wenn sich herausstellt, dass sie doch nicht liefern können. Diese nachträglichen Negativquittierungen können insbesondere von den Verbünden mit einem CBS-FLS nicht verarbeitet werden. Die AG Leihverkehr formuliert die dringende Empfehlung, dass Pauschal-quittierungen unterlassen werden sollten.






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