Zeit:
10:00 - 12:00 Uhr
Teilnehmer/innen:
Nils Achtergarde, VZG (Gast)
Rita Albrecht, HeBIS-VZ
Volker Conradt, BSZ
Reiner Diedrichs, VZG, Vorsitz
Matthias Groß, BSB / BVB
Wiebke Kassel, BSZ (Gast)
Carsten Klee, SBB/ZDB (Gast)
Marion Lais, LVZ Berlin-Brandenburg
Stefan Lohrum, KOBV
Anna Palme, KOBV (Gast)
Johann Rolschewski, SBB / ZDB
Elmar Schackmann, HBZ
Karin Schmidgall, DLA Marbach
Anke Schröter, VZG (Gast)
Martina Sinkovic, HeBIS-VZ
Tobias Schwarck, UB Wuppertal
Regina Willwerth, VZG (Protokoll)
Stefan Wulle, UB Braunschweig
Entschuldigt:
Dr. Berthold Gillitzer, BSB / BVB
TOPs, Informationen und Ergebnisse |
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TOP 1: Formalia
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TOP 2: Corona
Weiterhin offen ist, wie die KMK zu Verhandlungen mit der VG Wort zu bewegen ist. Der aktuelle Gesamtvertrag „Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“ deckt die elektronische Lieferung an die Nutzerinnen und Nutzer nicht ab. Dies steht nicht nur im Widerspruch zu den vom Gesetzgeber gewünschten Verbesserungen gemäß § 60e Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG), sondern auch zur Digitalisierungsoffensive der neuen Bundesregierung laut Koalitionsvertrag 2021 - 2025 vom 07.12.2021: "Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind das Rückgrat der deutschen Im GBV wird die FAG Fernleihe und Endbenutzer an den Niedersächsischen Beirat für Bibliotheksangelegenheiten herantreten, damit über diesen das MWK Niedersachsen für die Thematik sensibilisiert werden kann. In den anderen Verbünden sind entsprechende Strategien zu überlegen. |
TOP 3: Urheberrecht
Zur Vorbereitung der Evaluation des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG) führte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Sommer 2021 eine öffentliche Konsultation durch. Es wurden 45 Stellungnahmen von Einrichtungen und Verbänden eingereicht, davon thematisieren 23 die Problematiken des elektronischen Kopienversands und der Kopienlieferung aus Zeitungen und Kioskzeitschriften. Während die VG Wort in ihrer Stellungnahme knapp kommentiert „Insgesamt hat sich die Regelung des § 60e Abs. 5 UrhG in der Praxis bewährt.“, sieht die Bibliotheks- und Wissenschaftscommunity dies sehr kritisch, insbesondere die Probleme bei der elektronischen Weiterleitung von Kopien an Endnutzerinnen und Endnutzer (Liste der Beiträger, Stellungnahmen in Auszügen):
"Weiter wird darauf hingewiesen, dass der innerbibliothekarische Leihverkehr („Fernleihe“) eine elementare Rolle in der bibliothekarischen Informationsversorgung spielt. (...) Als Konsequenz (...) sollte der Gesamtvertrag dauerhaft für das digitale Zeitalter angepasst werden und die digitale Auslieferung der nehmenden Bibliotheken an ihreNutzerinnen und Nutzer entsprechend des § 60e Abs. 5 UrhG ermöglicht werden."
"Der Gesamtvertrag zwischen Bund, Ländern und VG Wort muss insoweit an die Erfordernisse der digitalen Wissenschaft angepasst werden."
„Es sollte klargestellt werden, dass die Kopienlieferung auf elektronischem Wege (als PDF per eMail oder Bereitstellung zum Download) vom gesetzgeberischen Willen ausdrücklich umfasst und auch dann zulässig ist, wenn eine Vergütungsvereinbarung mit der zuständigen Verwertungsesellschaft (noch) nicht getroffen wurde.“
„Eine Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie abschwächen sollte, erlaubte es Bibliotheken bis zum 31.7.21 im Rahmen der elektronischen Fernleihe und des SUBITO library-service, Dokumente in elektronischer Form vergütungsfrei an die Endnutzer/-innen zu übermitteln. Leider wurde diese Vereinbarung nicht verlängert. Besteht diese Vereinbarung nicht – oder kommt es nicht zu einer Vereinbarung über eine Pauschalzahlung an die VG Wort - müssen Bibliotheken elektronisch erhaltene Dokumente in Papierform an ihre Besteller ausgeben. Dieser Anachronismus ist nicht vermittelbar und muss beseitigt werden.“
„Diese Verpflichtung auf Papierausdrucke ist unzeitgemäß, ökologisch zweifelhaft und kaum noch vermittelbar. Hier sollte auf eine Vertragsanpassung des Gesamtvertrags zwischen Bund, Ländern und VG Wort hingewirkt werden.“ Der nächste wichtige Termin ist der 01.03.2022. § 142 des Urheberrechtsgesetzes bestimmt, dass die Bundesregierung vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4 des Urheberrechtsgesetzes (= §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes) Bericht erstattet. Dieser Bericht ist bis zum 1. März 2022 dem Deutschen Bundestag zu übermitteln unter Berücksichtigung der Stellungnahmen. Die AG Leihverkehr sieht es als eine ihrer Aufgaben an, beharrlich auf die eingeschränkte Praxistauglichkeit des §60e des UrhG hinzuweisen, insbesondere auf die Lücke bei der überregionalen Literaturversorgung im Bereich der Kopien aus Zeitungen sowie die fehlende Umsetzung der elektronischen Lieferung an Nutzerinnen und Nutzer. Dafür dokumentiert und beobachtet sie in ihrem Verbund-Wiki die Aktivitäten rund um §60e des UrhG und hat im Rahmen der Evaluation zu den angesprochenen Defiziten Positionspapiere eingereicht:
Nachtrag 20.04.2022: Der Bericht über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4 des Urheberrechtsgesetzes (= §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes) ist nach Eingang im Bundestag unter https://dip.bundestag.de/ auffindbar. |
TOP 4: DSGVO Eine aktualisierte Fassung der DS-Vereinbarung wurde am 09.11.2021 von der GBV-Verbundzentrale an die Verbundzentralen der Partnerverbünde übermittelt. HBZ, KOBV-VZ und BSZ werden die Vereinbarungen unterzeichnen und zeitnah zur Gegenzeichnung an die VZG zurücksenden. Auf eine Beanstandung seitens des Datenschutzbeauftragten der hebis-Verbundzentrale / UB Frankfurt werden Herr Lohrum und Herr Schackmann, beide UAG Datenschutz der AG Leihverkehr, mit einer Erläuterung zu Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung antworten. Nachtrag 21.12.2021: Das HBZ hat die Vereinbarung unterzeichnet. |
TOP 5: Bericht AG Technik Themen der Sitzung am 08.12.2021 waren u.a.:
Seit Beginn der Pandemie sind die Bestellzahlen deutlich zurückgegangen, von Verbund zu Verbund unterschiedlich gravierend. Bei den Kopienbestellungen gab es während der Zeit mit elektronischer Weiterleitung an die Nutzer/innen allerdings keinen signifikanten Rückgang (hbz) bzw. sogar einen Anstieg (GBV) bei den Lieferzahlen.
Änderungen an den Daten in den Adressaustauschdateien https://www.gbv.de/bibliotheken/fernleihe/vfl/VFL_1743 sollen von den Partnerverbünden zeitnah - möglichst täglich - in ihre jeweiligen Anwendungen übernommen werden, insbesondere von den Verbünden mit ZFL-Servern (Fehlermeldung "ZflNoSigel:Sigel/Isil im Request (mandatory) ist nicht belegt oder nicht plausibel (Konkordanz zf10bibl)!"). Herr Achtergarde bietet eine automatische Benachrichtigung über Änderungen in den Dateien an, die von allen Verbundzentralen genutzt werden kann. Weiterhin sollen neu zum ÜLV zugelassene Bibliotheken über die Leihverkehrslisten bekannt gemacht werden.
In der ZDB-Adressdatei sollen eigene Adressfelder für die Fernleihe eingeführt werden mit eigenem Code in 371 $2 statt nur eigenem Label in 371 $3 (vgl. aktuelles Format der Adressensätze https://sigel.staatsbibliothek-berlin.de/vergabe/adressenformat/ ). Außerdem soll Code "V" aus 807 $g über SRU abfragbar werden. Weiterhin ist geplant, dass die Adressdaten aus den o.g. Austauschdateien in die ZDB Adressdatei eingespielt werden (Herr Klee).
Am 27.01.2022 findet ein Workshop für die beteiligten Einrichtungen statt, in dem der aktuelle Stand des Projekts "Ortsunabhängige Fernleihe für die FID" vorgestellt wird. |
TOP 6: Sonstiges
Die Verbundzentralen einigen sich auf Ende Juli als neue Frist für das wechselseitige Übermitteln der Bestelldaten.
2022 soll der 2021 ausgefallene Erfahrungsaustausch Überregionaler Leihverkehr wieder stattfinden. Ausrichtender Verbund ist der SWB. Ort und Zeit wird rechtzeitig bekanntgegeben. Ggf. findet der Erfahrungsaustausch als virtuelle Veranstaltung statt. |