Die vergebenen Befugnisse legen fest, welche Aktionen mit einer Kennung ausgeführt werden können.
Die Befugnisse für Endnutzerkennungen werden gruppenweise (nicht individuell!) festgelegt, d.h., alle Endnutzerkennungen einer Bibliothek gehören zu einer voreingestellten Gruppe. Die Gruppe wird der Bibliothek von der GBV-Verbundzentrale zugewiesen. Alle Kennungen dieser Gruppe haben dieselben Befugnisse.
Änderungen an Befugnissen einer einzelnen Kennung wirken sich auf alle Kennungen der jeweiligen Gruppe aus.
Änderungen dürfen nur von der GBV-Verbundzentrale oder nach Rücksprache mit der GBV-Verbundzentrale vom verantwortlichen Bibliotheksverwalter vorgenommen werden.
Übersicht über die notwendigen Fernleihbefugnisse für Endnutzerkennungen
Fernleihbefugnisse werden in den Beständen 2.1 und 21.1 eingerichtet und in die Online Contents-Datenbank (2.3) und die OLC-SSG-DBs geclont.