Zeit:

11:15 - ca. 14:00 Uhr

Teilnehmer/innen:

Nils Achtergarde, VZG (Gast)

Martin Armbrecht, HBZ (Gast)

Rita Albrecht, HeBIS-VZ

Volker Conradt, BSZ

Reiner Diedrichs, VZG, Vorsitz

Matthias Groß, BSB / BVB

Dr. Katja Jana, SBB/ZDB

Wiebke Kassel, BSZ (Gast)

Marion Lais, LVZ Berlin-Brandenburg

Stefan Lohrum, KOBV

Anna Palme, KOBV (Gast)

Elmar Schackmann, HBZ

Karin Schmidgall, DLA Marbach

Anke Schröter, VZG (Gast)

Martina Sinkovic, HeBIS-VZ

Regina Willwerth, VZG (Protokoll)

Stefan Wulle, UB Braunschweig

Entschuldigt:

Dr. Berthold Gillitzer, BSB / BVB

Tobias Schwarck, UB Wuppertal


TOPs, Informationen und Ergebnisse

TOP 1: Formalia

  • Das Ergebnisprotokoll der Sitzung am 08.12.2022 ist genehmigt.
  • Termin der nächsten Sitzung ist der 29.11.2023. Die Sitzung findet virtuell statt (ab 13:00h). Vormittags tagt die AG Technik, ebenfalls virtuell (ab 10:00 Uhr).
  • Mit Ablauf des Jahres 2023 verlassen Volker Conradt, Reiner Diedrichs und Marion Lais die AG Leihverkehr. Die längjährigen Mitstreiter:innen für die Weiterentwicklung der Fernleihe in Deutschland verabschieden sich in den Ruhestand. Marion Lais wird bereits an der November-Sitzung nicht mehr teilnehmen. Die AG Leihverkehr dankt ihr für ihre tatkräftige Mitarbeit.
  • Wie geht es weiter?
    • Nachfolgerin von Volker Conradt wird Wiebke Kassel, BSZ
    • Nachfolgerin von Marion Lais wird Dr. Gabriele Leschke, ZLB
    • Den Vorsitz übernimmt Regina Willwerth, VZG
TOP 2: Elektronische Lieferung an Endnutzer/innen

Herr Dr. Gillitzer hat in einer der AG Leihverkehr vorliegenden (ursprünglich für den BVB Verbundrat verfassten) Tischvorlage das Konzept zur Realisierung der elektronischen Weiterleitung von Kopien an Nutzer:innen auf der Grundlage des VG Wort-Tarifs für den sogenannten 'Kopiendirektversand' detailliert dargestellt.

Die wesentlichen Punkte des Modells sind:

  • Die nehmenden Bibliotheken entscheiden, ob sie ihre Endnutzer:innen digital beliefern oder nicht und verpflichten sich zur Kostenübernahme für die Tantieme der Direktlieferung. Die nehmenden Bibliotheken entscheiden ebenfalls, ob sie die Mehrkosten für ihre Nutzer:innen übernehmen.
  • Die Auslieferung an die Nutzer:innen wird in den verschiedenen Verbünden voraussichtlich technisch unterschiedlich umgesetzt. Die Übermittlung der digitalen Kopien wird entweder vom zentralen Verteilserver direkt an die E-Mail-Adressen der Endnutzer:innen erfolgen (z.B. beim BVB) oder über einen Zwischenschritt bei den nehmenden Bibliotheken, welche im zweiten Schritt eine E-Mail mit Download-Link an ihre Endnutzer:innen weiterleiten (z.B. beim GBV, Verfahren wie 2020 und 2021 praktiziert).
  • Da die Fernleihe keine Nutzergruppen kennt wie im VG Wort-Tarif „Kopiendirektversand" aufgeführt, soll einheitlich mit der Nutzergruppe für wissenschaftliche Nutzer abgerechnet werden. Der Betrag pro Kopien beträgt aktuell 3,27 Euro. Kommerzielle Nutzung ist durch das Verfahren der Fernleihe ausgeschlossen.
  • Die Abrechnung wird zwischen teilnehmender Bibliothek und VG Wort erfolgen. Die Daten für die Abrechnung werden von den Verbundzentralen pro Bibliothek bereitgestellt. Es wird für eine Kopie jeweils nur ein Abrechnungsverfahren angewendet (nach Tarif Kopiendirektversand bei elektronischer Weiterleitung oder - wenn die nehmende Bibliothek nicht an der elektronischen Lieferung teilnimmt und die Ausgabe einer Papierkopie beibehält - nach Tarif Gesamtvertrag). Für die Bibliothken, die sich für die elektronische Lieferung entscheiden, kommt es also nicht zu einer Doppelberechnung. Die finanzielle Differenz zwischen elektronischer Lieferung und Papierausdruck beläuft sich damit auf 1,40 Euro pro Kopie.

Für die nehmenden Bibliotheken wird eine Mustervereinbarung bereitgestellt. Der Vertrag regelt die Teilnahme an der elektronischen Lieferung und auch das etwaige Einstellen der elektronischen Lieferung.

Für die nehmenden Bibliotheken ist es wichtig, zu beachten, dass Lieferungen im Rahmen eines Campuslieferdienstes nicht mit den Fernleihlieferungen unter den Bedingungen des beschriebenen Konzeptes vermischt werden dürfen.

Im Plenum wird anschließend diskutiert, dass mit der VG Wort über einen pauschalen Nachlass für den Anteil an urheberrechtlich gemeinfreien Werken verhandelt werden sollte. Im Gesamtvertrag "Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr" ist beispielsweise ein Nachlass in Höhe von 10 % vereinbart.

Außerdem wird es als wünschenswert betrachtet, wenn von den Lieferbibliotheken einheitlich auch (Teil-)Kopien von mehr als 40 Seiten Umfang ohne zusätzliche Kosten geliefert werden. Hier muss geprüft werden, ob es Gebührenordnungen gibt, die diesem Ziel entgegenstehen.

Der Hebis-Verbund hat Anfang Juni 2023 das Konzept zur Realisierung der elektronischen Weiterleitung von Kopien an Nutzer:innen auf der Grundlage des VG Wort-Tarifs für den sogenannten 'Kopiendirektversand' über seine Fernleih-Mailingliste publik gemacht und seine Bibliotheken um ein Meinungsbild gebeten. Es zeichnet sich ein positives Bild ab, auch hinsichtlich der Übernahme der Mehrkosten durch die nehmenden Bibliotheken. In den anderen Verbünden hat es bisher noch keine öffentliche Umfrage gegeben.

Im Juli soll es einen Präsenztermin zwischen BSB, Mitgliedern der AG Leihverkehr und der VG Wort in München geben. Der GBV wird spätestens nach diesem Termin seine Bibliotheken zu ihrer Teilnahmebereitschaft befragen. Bei diesem Termin sind noch einige Punkte zu konkretisieren, u.a.:

  • Für den Tarif 'Kopiendirektversand' ist eine quartalsweise Abrechnung vorgesehen. Das erhöht den Arbeitsaufwand in den Verbünden. Ein halbjährlicher oder jährlicher Abrechnungszeitraum wäre vorzuziehen. Verhandlung. Die VG Wort hat vorerst für eine halbjährlichen Abrechnung Zustimmung signalisiert.
  • Die VG Wort besteht aus juristischer Perspektive darauf, dass schon mit Bestellaufgabe festgelegt ist, ob eine Lieferung als Papierkopie oder elektronisch ausgeführt wird. Eine Wahlmöglichkeit für die Nutzer:innen ist nicht vorgesehen. Technisch ist dies nicht ohne erhebliche Aufwände abbildbar. Im GBV sind beispielsweise noch nicht alle Lieferbibliothken an den zentralen Verteilserver angeschlossen, dies müsste kurzfristig durchgesetzt werden. Zudem ist bei einigen E-Journal-Lizenzen die elektronische Lieferung über den Verteilserver ausgeschlossen.


TOP 3: E-Book-Fernleihe

In den Verbünden gibt es unterschiedliche Auffassungen von der Bedeutung der E-Books für die Fernleihe. BVB und GBV machen deutlich, dass sie die E-Book-Fernleihe vorantreiben wollen. In Niedersachsen wird dies auch von politischer Seite befürwortet. Im Niedersächsischen Beirat für Bibliotheksangelegenheiten sind auch kleinere Hochschulbibliotheken vertreten. Bei diesen macht es sich eher bemerkbar, dass monographische Titel nur noch E-Only vorhanden sind und über die Fernleihe nicht beschafft werden können. Eine Auswertung der bisherigen E-Book-Teilkopien-Bestellungen im GBV im März 2023 zeigte, dass es zu rund 63 % der E-Book-Titel, aus denen Kopien bestellt wurden, keine parallele Druckausgabe im K10plus gab, die hätte ausgeliehen werden können.

Im aktuellen Statusbericht des Kompetenzzentrums für Lizenzierung (KfL) vom 10.05.2023 wird die Entwicklung neuer zentraler Dienste angekündigt, darunter der Aufbau einer lizenzbasierten E-Book-Fernleihe (= kontrollierte und zeitlich begrenzte Bereitstellung FID-lizenzierter E-Books). Als nächste Schritte sind genannt u.a. die Eignungsprüfung existierender Infrastrukturen der konventionellen Fernleihe, Konzipierung und Aufbau einer bedarfsgerechten technischen Infrastruktur und Entwicklung und Standardisierung entsprechender lizenzvertraglicher Vereinbarungen. Idealerweise bringt diese Initiative insgesamt Bewegung in das Thema.

  • Sachstand Teilkopien

Teilkopien liefern bisher BVB, GBV und SWB. Aufgrund der geringen Anzahl von Lieferbibliotheken und bestellbaren E-Book-Titeln ist der Service allerdings noch ein Nischenangebot.

  • Sachstand Vollzugriff

Der BVB hatte für sein E-Book-Konzept soweit möglich die Bereitstellung auf nationaler Ebene verhandelt. Herr Groß wird eine Liste mit den Verlagen, mit denen Lizenzen verhandelt wurden, an die AG Leihverkehr schicken. Entscheidend ist, dass über weitere Lizenzen und mit weiteren Verlagen verhandelt wird.


TOP 4: Bericht der AG Technik

TOPs der AG Technik-Sitzung am 14.06.2023 waren u.a. Umstellungen in den Fernleihsystemen verschiedener Verbünde, Fernleihe für die Fachinformationsdienste, technische Umsetzung der Abrechnung der Tantieme für die elektronische Lieferung an Nutzer:innen und Festlegung eines Feldes für den DOI in Bestelldaten.

In der ersten Jahreshälfte gab es in mehreren Verbünden Systemarbeiten im Bereich der Fernleihsysteme. BVB: Migration auf ZFL-Server 7.2, KOBV: Migration der KOBV-Fernleihe auf einen gemeinsamen ZFL-Server von KOBV und SWB, hbz: Ablösung der alten Z39.50-Schnittstelle zur Titel- und Bestandsabfrage beim hbz-Verbund infolge der Migration der hbz-Verbunddatenbank auf Alma, Umstellung auf gvihbz. Beim Hebis ist die Fernleihe intensiv in die Folio-Migration eingebunden. Im Herbst erfolgt noch die Migration des GBV/SWB-Verbundsystems von Sybase auf Postgres. Durch das kooperative Systeme der Fernleihe sind bei Änderungen in einem Verbund auch Tests und aAnpassungen in den Fernleihsystemen der anderen Verbünde notwendig. Die Fernleih-Teams der Verbundzentralen arbeiten hier eng zusammen.


TOP 5: Sonstiges
  • TOP 5.1: Probleme mit den aktuellen Zollbestimmungen

Am 13.06.2023 fand ein vom dbv initiiertes Gespräch zwischen vier Mitarbeiterinnen der Generalzolldirektion (GZD), Direktion V, Allgemeines Zollrecht, Hamburg und Vertreter:innen des dbv, der VZG und des BTD via Teams statt. Von Seiten des Bibliothekswesens nahmen teil: Dr. Holger Krimmer, Bundesgeschäftsfüher dbv; Jacqueline Breidlid, Referentin für Politische Kommunikation dbv; Dr. Harald Müller, Gast der dbv-Rechtskommission; Reiner Diedrichs, Direktor VZG, Regina Willwerth, Anwendungsbetreuung VZG, Lars Ballhause, Leitung BTD. Am 08.06.2023 hatte bereits ein Vorgespräch (via Teams) zwischen Herrn Dr. Krimmer, Frau Breidlid, Herrn Dr. Müller, Frau Willwerth und Herrn Ballhause stattgefunden. Bei diesem Vorgespäch wurde die Problemlage erörtert und als Vorschlag an die GZD eine mögliche Ergänzung der Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer Abs. 104 diskutiert. Bei der Dienstvorschrift handelt es sich um eine verwaltungsinterne Auslegungshilfe für die Sachbearbeiter:innen in den Zollämtern. Abs. 104 enthält folgende Erläuterung:

"Schriftgut (z. B. Dissertationen und Schriftenreihen), das wissenschaftlichen Bibliotheken - insbesondere Universitätsbibliotheken - im Rahmen des „Internationalen Schriftentauschs“ zugeht und nicht zum Verkauf bestimmt ist, gehört zu den begünstigten Sammlungsstücken des § 4 EUStBV."

Als Vorschlag war gedacht, in Abs. 104 auch den internationalen Leihverkehr explizit zu nennen. Ferner sollte eine international einheitliche Kennzeichnung von Sendungen im Rahmen des internationalen Leihverkehrs, welche von den Zollämtern anerkannt wird, zur Vereinfachung der Abläufe angeregt werden.

Bei dem Gespräch mit der GZD am 13.06.2023 erläuterte Herr Dr. Müller zunächst die Problematik aus Sicht der Bibliotheken und machte abschließend deutlich, dass eine Vereinfachung der Abläufe mehr als wünschenswert wäre. Die Vertreterinnen der GZD zeigten zwar ein gewisses Verständnis für die Probleme der Bibliotheken, sahen aber auf Seiten der GZD keine Handlungsmöglichkeit. Der Vorschlag, die Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer zu ergänzen, wurde abgelehnt, stattdessen an den Gesetzgeber verwiesen. Laut der GZD-Gesprächsteilnehmerinnen sei es korrekt, Fernleihen nicht unter Abs. 104 der Dienstvorschrift zu verorten. Die Frage, warum verschiedene Zollämter § 4 Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) in Verbindung mit Abs. 104 der Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer höchst unterschiedlich anwenden, wurde nicht weiter verfolgt.

Als Vorschlag für die Bibliotheken formulierten die GZD-Gesprächsteilnehmerinnen, die Bibliothken sollten die Zollanmeldung verbessern. Es würden verschiedene Zollverfahren zur Verfügung stehen, die dem Sachverhalt "Fernleihe" ggf. besser gerecht würden. Zollverfahren seien auf zoll.de dargestellt.

Folgende Übersichten und Beschreibungen sind dort zu finden (Anmerkung RW):

Eine Beratung durch die GZD ist nicht möglich.

Herr Dr. Krimmer und Frau Breidlid vom dbv werden das Gespräch nachbereiten. Wünschenswert wäre die Bereitstellung eines Leitfadens für die Bibliotheken.

  • TOP 5.2: URI Templates in der ISIL Datei

Die ISIL-Agentur möchte ein Feld in der ISIL-Datei für URI-Templates von Katalogeinstiegen umwidmen. Dafür soll das Feld 812 der ISIL-Datei genutzt werden. Es war für URL-Templates für die Fernleihe vorgesehen, wurde aber bisher praktisch nicht genutzt.

Von Seiten der AG Technik / AG Leihverkehr gibt es keine Einwände.

Außerdem ist ein Relaunch der Seiten der ISIL-Agentur https://sigel.staatsbibliothek-berlin.de/startseite geplant. Der Relaunch betrifft sowohl die Suche, die Formatbeschreibungen als auch die bereitgestellten Informationen. Verbesserungsvorschläge sind erwünscht und können der ISIL-Agentur mitgeteilt werden.

  • TOP 5.3: Aktualisierung der Regelungen zur Datenweitergabe für die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB)

Frau Schmidgall berichtet über eine Entwicklung bei der EZB, die nach Einschätzung der AG Leihverkehr nicht gut kommuniziert wurde.

Im März 2023 informierte die Leitung der UB Regensburg die EZB-Teilnehmerbibliotheken kurzfristig über Änderungen bezüglich der Bereitstellung der EZB-Daten. Zukünftig sollen alle koopeartiv erstellten bibliographischen EZB-Daten sowie alle von den EZB-Einrichtungen freigegebenen lokal gültigen Daten unter der Lizenz Creative Commons Zero (CC0 1.0) zur Verfüging gestellt werden.

Die angeschriebenen Bibliotheken wurden gebeten

(1) ihre lokal gültigen EZB-Daten per Webformular in der EZB-Administration bis zum 31.03.2023 freizugeben

(2) einer Aktualisierung des EZB-Anwendervertrages zuzustimmen

Die Aktualisierung sieht den Wegfall der Eingrenzung der Datenweitergabe vor, insbesondere wird die Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken nun zulässig.

Abschließend heißt es

"Was passiert, wenn Sie die Lizenzdaten Ihrer Einrichtung NICHT zur Nachnutzung freigeben?"

"Wenn Sie die Lizenzdaten Ihrer Einrichtung nicht zur Nachnutzung freigeben, werden diese bei den Schnittstellen und Datenlieferdiensten zur Weitergabe an Dritte ausgenommen. Damit werden keine Lizenzdaten an kommerzielle und nicht-kommerzielle Anbieter weitergegeben. Das betrifft auch die Schnittstellen und Datenlieferungen, die von der ZDB und den Bibliotheksverbünden genutzt werden."

Wenn eine Bibliothek also nicht möchte, dass die Lieferung zwischen EZB und ZDB ab Juni eingestellt wird und damit in der Konsequenz die Fernleihe und weitere Dienste nicht mehr funktionieren, muss sie der Aktualisierung des EZB-Vertrags zustimmen.

Aus Sicht der AG Leihverkehr ist relevant, ob die EZB von allen Bibliotheken die Unterschriften erhalten hat und der EZB-ZDB Lieferdienst noch vollständige Daten enthält. Herr Diedrichs wird sich diesbezüglich mit Frau Weisheit, Leitung EZB, in Verbindung setzen.

Frau Albrecht hat im Nachgang über die AG Kooperative Verbundanwendungen in Erfahrung gebracht, dass "kommerzielle Nutzung" vor allem auch die Belieferung der KnowledgeBases verschiedener Anbieter wie OCLC, Exlibris usw. betrifft - und die Abbildung typisch deutscher Pakete dort ein echtes Anliegen der deutschen Anwender ist.

 
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