Ort:
VZG, Göttingen
Zeit:
05.06.2018 , 11:15 Uhr – ca. 13:30 Uhr
Teilnehmer/innen:
Nils Achtergarde, VZG, Gast
Martin Armbrecht, HBZ, Gast
Volker Conradt, BSZ
Reiner Diedrichs, VZG, Vorsitz
Dr. Berthold Gillitzer, BSB / BVB
Andreas Heise, SBB / ZDB
Marion Lais, LVZ Berlin-Brandenburg
Stefan Lohrum, KOBV
Elmar Schackmann, HBZ
Karin Schmidgall, DLA Marbach
Anke Schröter, VZG (Gast)
Martina Sinkovic, HeBIS-VZ
Stefan Wulle, UB Braunschweig
Regina Willwerth, VZG, Protokoll
Entschuldigt:
Rita Albrecht, HeBIS-VZ
Matthias Groß, BSB / BVB
Lena Hassel, BSZ, Gast
Tatjana Rabeneck, HeBIS-VZ, Gast
Tobias Schwarck, UB Wuppertal
Tagesordnung
TOP 1: Formalia
- Tagesordnung
- Protokoll
- Termine der nächsten Sitzungen
TOP 2: Datenschutz (DSGVO)
- Einheitliche Verfahrensbeschreibung?
- Auftragsdatenverarbeitung
- Datenschutzrechtliche Einwilligungen (Benutzer/innen an Bibliotheken)
- Löschverfahren Nutzerdaten / Fristen
TOP 3: UAG Datenschutz in der Fernleihe
- Sachstand
TOP 4: Urheberrecht
- Nachlese UrhWissG
-- Kennzeichnung "nicht-wissenschaftlicher" Zeitschriften in der ZDB
- Stand Gesamtverträge
- Elektronische Lieferung an bestellende Bibliothek
TOP 5: AG Technik
- Sachstand
TOP 6: ZDB Adressdatei
- Sachstand
TOP 7: Sonstiges
TOP 1 Formalia
Tagesordnung
Die Reihenfolge der TOP wurde geändert, TOP 4 wurde als erstes Thema behandelt.
Protokoll
Das Protokoll wurde genehmigt.
Termine der nächsten Sitzungen
Bedarfstermine
11.12.2018 AG Technik (nicht wahrgenommen)
12.12.2018 AG Leihverkehr (nicht wahrgenommen)
Turnustermine
07.05.2019 AG Technik (nicht wahrgenommen)
08.05.2018 AG Leihverkehr
TOP 2 Datenschutz (DSGVO)
(beinhaltet auch TOP 3 UAG Datenschutz in der Fernleihe)
TOP 2.1 Einheitliche Verfahrensbeschreibung?
- Es sind separate Verfahrensbeschreibungen für CBS/FLS und ZFLS notwendig.
- Hinsichtlich der personenbezogenen bzw. -beziehbaren Daten, die zwischen den Verbünden übertragen werden sollen, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Nach Auffassung des KOBV sollen nur Benutzernummern und Bestellnummern übertragen werden. Herr Dr. Gillitzer sieht in der Übertragung der Nutzernamen keinen Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit, da die Namensangaben der Vereinfachung von Arbeitsabläufen dienen.
TOP 2.2 Auftragsdatenverarbeitung
- KOBV: einseitige Erklärung gegenüber den Bibliotheken, dass die Daten datenschutzkonform verarbeitet werden (kein Vertrag) - so will auch der GBV vorgehen
- SWB: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung für die Fernleihe wird an Bibliotheken geschickt - wenn die Bibliotheken wünschen, können Sie unterschriebenen Vertrag an SWB zurückschicken
- hbz hat Rahmenvereinbarung mit Bibliotheken abgeschlossen. Für die einzelnen Produkte (u.a. Fernleihe) wird es an den Rahmenvertrag angelehnte Zusatzvereinbarungen geben.
Beschluss der AG Leihverkehr
Es wird eine Datenweitergabevereinbarung zwischen den Verbünden geschlossen. Herr Lohrum macht dazu einen Textvorschlag.
TOP 2.3 Datenschutzrechtliche Einwilligungen (Benutzer/innen an Bibliotheken)
Die AG Leihverkehr zeigt sich sehr interessiert an dem Reversschein der BSB für die Benutzeranmeldung (Herr Gillitzer hat diesen bereits per Mail an die Liste der AG verschickt).
TOP 2.4 Löschverfahren Nutzerdaten / Fristen
Detaillierte Angaben zu Löschfristen siehe unter TOP 5, Sachstandsbericht der AG Technik
Beschluss der AG Leihverkehr
Die folgenden konkreten Schritte zum Datenschutz sollen in den Verbünden zeitnah umgesetzt werden:
- Datenaustausch VFL
- Nach Möglichkeite soll auf die Übertragung von Klarnamen verzichet werden.
- Es findet kein automatisches Löschen von Klarnamen auf Seiten des empfangenden Verbundes statt.
- Der Datenaustausch findet verschlüsselt statt.
- Webserver-Logfiles
- IP-Adressen werden nach 4 Wochen anonymisiert.
- Bestelldaten werden nach 6 Monaten anonymisiert.
- Es werden keine Einverständniserklärungen in die Bestellformulare integriert.
TOP 4 Urheberrecht
TOP 4.1 Nachlese UrhWissG
Kioskzeitschriften
Zur Zeit ist noch unklar, wie im UrhWissG von der Fernleihe ausgenommene Kioskzeitschriften zu definieren und anzuzeigen sind. Die AG Leihverkehr geht aber davon aus, dass zu gegebener Zeit eine Liste von verlegerischer Seite erstellt werden wird.
Es wird für sinnvoll gehalten, dass dann diese Liste in die ZDB eingearbeitet werden sollte. Die AG Leihverkehr wird diesbezüglich auf die ZDB zukommen, wenn es soweit ist.
Herr Heise weist darauf hin, dass die ZDB selbst eine solche Liste nur maschinell übernehmen kann, wenn ZDB-IDs mit enthalten sind. Redaktionelle Verfahren kommen für die ZDB nicht in Frage. Ggf. muss zum Schluss auch geklärt werden, ob und wie Fernleihindikatoren in ZDB Besitznachweisen angepasst werden sollen. Hier ist die ZDB auf Wunsch auch bereit, maschinelle Umwandlungen zu unterstützen
Zeitungen
Auch die Definition von Zeitung ist nicht eindeutig.
Herr Dr. Gillitzer weist darauf hin, dass gemäß UrhG die kleinste Einheit einer Erscheinungsform ausgeliehen werden darf und dies bei Zeitungen z.b. eine Tagesausgabe sei.
10 %-Regelung bei Teilen aus Monographien
Empfehlung der AG Leihverkehr
Wird in Bestelldaten die 10 %-Grenze überschritten, soll die Monographie - soweit möglich - ausgeliehen werden.
Nicht-kommerzielle Nutzung
In Bayern haben die Juristen gefordert, dass immer dann, wenn eine Bestellung nicht über den Fernleihserver hereinkommt, eine Bestätigung über die nicht-kommerzielle Nutzung gefordert werden muss. Bei Leihscheinen sollte eine Bestätigung über die nicht-kommerzielle Nutzung mitgeschickt werden.
TOP 4.2 Stand Gesamtverträge
Der aktuelle Stand der Vertragsverhandlungen ist in der Runde nicht bekannt. Laut Herrn Dr. Upmeier (Telefonat Herr Wulle /Herrn Dr. Upmeier) soll es voraussichtlich im Spätsommer 2018 zu weiteren Gesprächen innerhalb einer kleinen Verhandlungsgruppe kommen.
TOP 4.3 Elektronische Lieferung an bestellende Bibliothek
Die elektronische Lieferung an die bestellende Bibliothek ist weiterhin zulässig, z.B. auch als E-Mail-Anhang oder Web-Download.
TOP 5 AG Technik
TOP 5.1 Sachstand
Kurzprotokoll der AG Technik-Sitzung:
Nachlese Urheberrecht
- nicht-kommerzielle Nutzung
- Hinweistexte
- Empfehlungspapier aus dem BVB -> AG Leihverkehr
- Gegenseitige Zusicherungen über nicht-kommerzielle Nutzung
- (Hebis, HBZ nicht vollständig)
Liste der "nicht-wissenschaflichen" Zeitschriften in der ZDB
- Wünsche müssten seitens der AG Leihverkehr an die ZDB herangetragen werden
- Thema für die AG Leihverkehr
PDF-Lieferung elektr. ZSS an Benutzer
- Stand der Verhandlungen VG-Wort KMK ?
Status Datenschutz
- Schnittstelle (Nehmend + Gebend)
- Benutzernummer
- PFL-Nummer
- BestellId
- Quittungen abspecken (Vorbild KOBV)
- Datenbeschreibung für Pica-Systeme und für ZFL-Systeme getrennt
- Löschfristen
- Apache: 1 Monat
- ZFL-Server:
- Abrechnungsrelevante Daten: 2 Jahr
- Shipped -> Finished: 100 Tage
- Return -> Finished: 7 Tage
- Finished: 365 Tage
- VFL:
- SentPRT: 3 Monate
- ill_in: 3 Monate
- Verschlüsselung der Kommunikation
- HTTPS und STunnel muss zügig umgesetzt werden
- HTTPS und STunnel muss zügig umgesetzt werden
Fernleihindex
- DeDup ("Groupkey" + KOBV DeDup) im Testsystem
- ZDB-Daten (monatlicher Gesamtabzug)
- bei HBZ Daten fehlen die 924 Felder
Status Service-Matrix
- Status Idem
Adressdatei
- Revision der E-Mail Adressen ist erfolgt
- nur noch Funktionsadressen
Sonstiges
- ZDB-Bestell-Button
- Auswertung der Nutzung -> TODO Lohrum
- Bestell-Button ist sehr schwierig zu finden,
- Prominentere Platzierung erbeten
TOP 6 ZDB-Adressdatei
Wie schon auf der Sitzung im Dezember 2017 angekündigt, wurden in der ISIL und Sigeldatei persönliche E-Mailadressen entfernt.
Per Mail angeschrieben wurden dazu knapp 1.200 Einrichtungen, bei denen E-Mail-Adressen als "personenbezogen" erkannt wurden. Ein großer Teil der Einrichtungen hat diese Adressen durch personenneutrale Funktionsadressen ersetzt, die in die Datei eingepflegt wurden. Alle übriggebliebenen beanstandeten Mailadressen wurden entfernt.
In Zukunft muss darauf geachtet werden, dass keine neuen personenbezogenen E-Mail-Adressen erfasst werden. Die mit Zugriffscodes für die Adressen ausgestatteten Verbund-/Leihverkehrszentralen werden ebenfalls gebeten, dies bei Eingaben zu beachten.
TOP 7 Sonstiges
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Protokoll:
Regina Willwerth, 30. April 2019
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