Ort:
VZG, Göttingen
Zeit:
08.05.2019, 11:15 Uhr – 13:30 Uhr
Teilnehmer/innen:
Nils Achtergarde, VZG (Gast)
Rita Albrecht, HeBIS-VZ
Volker Conradt, BSZ
Reiner Diedrichs, VZG, Vorsitz
Dr. Berthold Gillitzer, BSB / BVB
Andreas Heise, SBB / ZDB
Marion Lais, LVZ Berlin-Brandenburg
Stefan Lohrum, KOBV
Elmar Schackmann, HBZ
Karin Schmidgall, DLA Marbach
Anke Schröter, VZG (Gast)
Tobias Schwarck, UB Wuppertal
Martina Sinkovic, HeBIS-VZ
Stefan Wulle, UB Braunschweig
Regina Willwerth, VZG, Protokoll
Entschuldigt:
Martin Armbrecht, HBZ, Gast
Matthias Groß, BSB / BVB
Tagesordnung
TOP 1: Formalia
- Tagesordnung
- Protokoll
- Termine der nächsten Sitzungen
TOP 2: Umsetzung der elektronischen Lieferung im Leihverkehr gem. §60e UrhG / Tantiemepapiere der AG Leihverkehr
- Sachstand
TOP 3: Datenschutz (DSGVO)
- Sachstand
TOP 4: Sonstiges
- Sachstand Kioskzeitschriften
- Evaluation Urheberrecht
- eBook-Fernleihe
- Fernleihe für FID
- Status K10plus
- Aktualisierung VFL-Mailingliste
TOP 1 Formalia
Tagesordnung
Es wurden einige Vorschläge zum TOP 4, Sonstiges angenommen.
Protokoll
Das Protokoll wurde genehmigt.
Termine der nächsten Sitzungen
Bedarfstermine
09.12.2019 AG Technik
10.12.2019 AG Leihverkehr
Turnustermine
12.05.2020 AG Technik
13.05.2020 AG Leihverkehr
TOP 2: Umsetzung der elektronischen Lieferung im Leihverkehr gem. §60e UrhG / Tantiemepapiere der AG Leihverkehr
Die von der AG Leihverkehr erarbeiteten "Tantiemepapiere" 1 und 2 zur "Umsetzung der elektronischen Lieferung im Leihverkehr gem. §60e UrhG" wurden von der AG der Verbundsysteme auf ihrer letzten Sitzung (24. bis 26.04.2019) verabschiedet.
Die Vorsitzende der AG, Frau Dr. Schomburg, wird die Papiere an die DBV-Sektion 4 mit der Bitte um Unterstützung und Weitergabe der Papiere übermitteln. Frau Haetscher, Mitglied des dbv-Bundesvorstands, wird auf der Sitzung der Sektion 4 am 23.05.2019 über die Papiere berichten.
Positive Konsequenzen der Initiative könnten Neuverhandlungen der KMK mit der VG Wort oder Verhandlungen der DBV-Sektion 4 selbst mit der VG Wort sein.
TOP 3: Datenschutz (DSGVO)
Der AG Leihverkehr liegt als Tischvorlage der Entwurf einer Datenschutz-Eigenerklärung vor, die die KOBV-Verbundzentrale in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin des ZIB, Frau Dr. Rost- Drese, erarbeitet hat.
Grundlage war die Standard-Vereinbarung zum Datenschutz, die das ZIB im Zuge von Auftragsverarbeitungen schließt.
Diese Eigenerklärungen beziehen sich auf die Leihverkehrsordung als Grundlage für die Datenverarbeitung und die durch die Leihverkehrszentralen geführten amtlichen Leihverkehrslisten als Teilnehmer am Leihverkehr. Damit sollen gesonderte Verträge zur Auftragsverabeitung mit den am Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken entfallen. Letzteres ist allerdings problematisch. Nach Auffassung des BVB sind Eigenerklärungen, also die einseitige Verpflichtung auf Datenschutz, in der DSGVO und dem BayDSG bisher nicht vorgesehen, werden aber auch vom BVB als sehr wünschenswert eingestuft. Die Mitglieder der AG Leihverkehr erhalten den Auftrag, ihre jeweiligen Landesdatenschutzgesetze dahingehend zu prüfen, ob darin eine Rechtsgrundlage für einseitige Erklärungen gegeben ist.
Die AG Leihverkehr vereinbart weiter folgendes Vorgehen:
Im ersten Schritt sollen die beteiligten Verbünde Verträge mit den jeweiligen Partnerverbünden abschließen. Die UAG Datenschutz der AG Leihverkehr wird einen Entwurf für einen Vertragstext auf der Basis der Tischvorlage erarbeiten. Der Text soll dabei allgemeiner gehalten sein als der vorliegende Entwurf. Ein Verbund ist berechtigt, eine Datenschutzerklärung abzugeben, auch wenn noch nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme gelöst sind. Entscheidend ist, dass der Verbund mit der Lösung der Probleme aktiv befasst ist.
Darüberhinaus werden sich Herr Diedrichs und Herr Wulle mit der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen in Verbindung setzen. Mit ihr soll geklärt werden, ob auf Verträge mit jeder einzelnen am Online-Fernleihsystem teilnehmenden Bibliothek verzichtet werden kann.
TOP 4: Sonstiges
Sachstand Kioskzeitschriften
subito hat dem KOBV angeboten, diesem die "blacklist" zur Verfügung zustellen, die von subito verwendet wird. Die subito-Liste wird als hilfreiches Hilfsmittel eingestuft.
Eine von verlegerischer Seite erstellte Liste wird von der AG Leihverkehr inzwischen als nicht erstrebenswert erachtet. Eine solche ist nach Auskunft von Herrn Talke (über Herrn Wulle) von Seiten der Verlage auch nicht geplant.
Bis zum Vorliegen einer allgemein zugänglichen "blacklist" soll die Abgrenzung Fachzeitschrift / Kioskzeitschrift von den Bibliotheken selbst vorgenommen werden. Dies entspricht der Empfehlung, die die AG Leihverkehr bereits im Dezember 2017 formuliert hat.
Evaluation Urheberrecht
Am 01.03.2018 trat das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft. Die Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist nach Maßgabe des Gesetzes nach vier Jahren zu evaluieren und zunächst bis Ende Februar 2023 in Kraft.
Die AG Leihverkehr diskutiert die Frage, durch wen die Evaluierung erfolgt und wie auf den Gesetzgeber Einfluss genommen werden könnte.
Die AG Leihverkehr empfiehlt folgendes Vorgehen:
Es soll ermittelt werden, in welchem zahlenmäßigen Umfang Fernleih-Bestellungen aufgrund von restriktiven Regelungen nicht bedient werden können. Die Verbundbibliotheken werden gebeten, diese Zahlen zu erheben und an den Wissenschaftsrat zu übergeben.
Die zuständigen Gremien in den einzelnen Verbünden (Fernleih-AGs, Fernleih-FAGs) sollen geeignete Bibliotheken über die Initiative informieren und einen Zeitraum für das stichprobenhafte Erfassen festlegen. Innerhalb der Häuser soll die Initiative kommuniziert werden, da Fernleihanfragen bei verschiedenen Stellen (z.B. bei der Auskunft) auflaufen können.
Weiterhin betrachtet die AG Leihverkehr die Evaluierung des UrhWissg als wichtiges Thema für den nächsten Bibliothekartag.
eBook-Fernleihe
Stand der eBook-Fernleihe
Verbund | Status |
---|---|
BVB | Routinebetrieb |
HBZ | Die E-Book-Fernleihe ist im Herbst 2018 gestartet. Als nächster Schritt steht die verbundübergreifende E-Book-Fernleihe an, sowohl gebend als auch nehmend - soweit die Lizenzen dies zulassen. |
HeBIS | In HeBIS besteht derzeit kein Bedarf an der eBook-Fernleihe, da die in Frage kommenden Verlage flächendeckend lizenziert sind. |
GBV | Der GBV kann in 2019 keine Ressourcen für die Teilnahme am Projekt bereitstellen. |
KOBV | Der KOBV wird sich mit dem BVB zwecks Teilnahme am Projekt verständigen. |
SWB | Der SWB wird die eBook-Fernleihe nach der K10plus-Migration wieder aufnehmen. |
Fernleihe für Fachinformationsdienste (FID)
Fachinformationsdienste und Fernleihe sind bisher unzureichend integriert.
Die AG Leihverkehr unterstützt daher die Initiative von Herrn Lohrum (KOBV), Herrn Dr. Risch (HeBIS) und Herrn Conradt (SWB), eine Schnittstelle zum Fernleihsystem zu entwickeln. Ein Problem, das gelöst werden muss, ist die Authentifizierung der FID-Nutzer*innen. Diese müssen auch Nutzer*innen einer der am Fernleihsystem teilnehmenden Bibliotheken sein.
Die Schnittstelle sollte auch von Fachportalen u.ä. genutzt werden können.
Status K10plus
Die Verbundzentralen von GBV und SWB werden ab Mitte Mai Z39.50/SRU-Targets zum K10plus-Gesamtkatalog (Fernleihe) mit jeweiliger Einschränkung auf die Bestände der GBV-bzw. SWB-Bibliotheken anbieten.
GBV:
gvk7 (= GVK mit Einschränkung auf Bestand der 7 GBV-Bundesländer und SPK Berlin)
Es ist erreichbar unter
z3950.k10plus.de:210/gvk7
sru.k10plus.de/gvk7
SWB:
Zserver_host = "z3950.bsz-bw.de"
Zserver_port = "20210"
Zserver_db = "swb_fl"
Zserver_format= "marc21";
Überprüfung der VFL-Mailingliste
Es wird angeregt, die Liste der Abonnenten der VFL-Mailingliste zu überprüfen.
Protokoll
Regina Willwerth, 25.06.2019