Gemäß LVO (§19,1 und Anlage 5, Kosten im Deutschen Leihverkehr, Punkt 1) wird von den Endnutzer*innen für den Leihverkehr eine Auslagenpauschale erhoben. Die Auslagenpauschale wird fällig bei Bestellaufgabe, unabhängig vom Erfolg der Bestellung. Die Höhe der Auslagenpauschale wird von den Unterhaltsträgern festgelegt.
Im GBV Fernleihsystem wird die Vorgabe der LVO technisch in Form von Depositkonten und sog. Verrechnungseinheiten umgesetzt.
Im Bestellvorgang wird pro Bestellung eine Verrechnungseinheit vom Depositkonto abgebucht. Das Konto muss ein positives Saldo aufweisen.