Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...


Erläuterungen
Bitte wenden Sie sich mit Fragen an die Fernleih-Abteilung Ihrer Bibliothek.

Die Verbundzentrale betreibt keine Hotline!

Komplettkopien sind rechtlich nicht zulässig.

Bestellt werden können

  • Teilkopien aus Büchern (max. 10%)
  • Artikel aus wissenschaftlichen und Fach-Zeitschriften

siehe UrhG § 60e Abs. 5 UrhG (Kopienversand)

"(...)

(5) Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken übermitteln dürfen Bibliotheken Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beiträge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.

(...)"

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60e.html

Sie benötigen ein Guthaben, um Bestellungen aufgeben zu können.


Dies gilt auch für die anonymen Fernleihkonten (aka "Fernleih-Coupon", "Wertcoupon", "Fernleihscheck" o. ä.).

Verrechnungseinheiten werden jedoch aus Kulanzgründen im Falle einer negativen Quittierung automatisch erstattet.

Die Aushändigung der Kopien erfolgt in Form eines Papierausdrucks.Die Abholung in der Bibliothek ist i.d.R. erforderlich!

Die Anzahl der am Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken ist - Corona-bedingt - leicht reduziert.

In vielen einigen Lieferbibliotheken herrscht kein Normalbetrieb, es muss häufig mit weniger Personal gearbeitet werden.

Verzögerungen und ein höherer Anteil an Negativquittierungen können daher nicht ausgeschlossen werden.