Ort:
VZG, Göttingen
Zeit:
08.05.2019, 11:15 Uhr – 13:30 Uhr
Teilnehmer/innen:
Nils Achtergarde, VZG (Gast)
Rita Albrecht, HeBIS-VZ
Volker Conradt, BSZ
Reiner Diedrichs, VZG, Vorsitz
Dr. Berthold Gillitzer, BSB / BVB
Andreas Heise, SBB / ZDB
Marion Lais, LVZ Berlin-Brandenburg
Stefan Lohrum, KOBV
Elmar Schackmann, HBZ
Karin Schmidgall, DLA Marbach
Anke Schröter, VZG (Gast)
Tobias Schwarck, UB Wuppertal
Martina Sinkovic, HeBIS-VZ
Stefan Wulle, UB Braunschweig
Regina Willwerth, VZG, Protokoll
Entschuldigt:
Martin Armbrecht, HBZ, Gast
Matthias Groß, BSB / BVB
Tagesordnung
TOP 1: Formalia
- Tagesordnung
- Protokoll
- Termine der nächsten Sitzungen
TOP 2: Umsetzung der elektronischen Lieferung im Leihverkehr gem. §60e UrhG / Tantiemepapiere der AG Leihverkehr
- Sachstand
TOP 3: Datenschutz (DSGVO)
- Sachstand
TOP 4: Sonstiges
- Sachstand Kioskzeitschriften
- Evaluation Urheberrecht
- eBook-Fernleihe
- Fernleihe für FIDs
- Status K10plus
- Aktualisierung VFL-Mailingliste
TOP 1 Formalia
Tagesordnung
Es wurden einige Vorschläge zum TOP 4, Sonstiges angenommen.
Protokoll
Das Protokoll wurde genehmigt.
Termine der nächsten Sitzungen
Bedarfstermine
09.12.2019 AG Technik
10.12.2019 AG Leihverkehr
Turnustermine
12.05.2020 AG Technik
13.05.2020 AG Leihverkehr
TOP 2: Umsetzung der elektronischen Lieferung im Leihverkehr gem. §60e UrhG / Tantiemepapiere der AG Leihverkehr
Die von der AG Leihverkehr erarbeiteten "Tantiemepapiere" 1 und 2 zur "Umsetzung der elektronischen Lieferung im Leihverkehr gem. §60e UrhG" wurden von der AG der Verbundsysteme auf ihrer letzten Sitzung (24. bis 26.04.2019) verabschiedet.
Die Vorsitzender der AG, Frau Dr. Schomburg, wird die Papiere an die DBV-Sektion 4 mit der Bitte um Umstützung und Weitergabe der Papiere übermitteln. Frau Haetscher, Mitglied des dbv-Bundesvorstands, wird auf der Sitzung der Sektion 4 am 23.05.2019 über die Papiere berichten.
Positive Konsequenzen der Initiative könnten Neuverhandlungen der KMK mit der VG Wort oder Verhandlungen der DBV-Sektion 4 selbst mit der VG Wort sein.
TOP 3: Datenschutz (DSGVO)
Der AG Leihverkehr liegt als Tischvorlage der Entwurf einer Datenschutz-Eigenerklärung vor, die die KOBV-Verbundzentrale in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin des ZIB, Frau Dr. Rost- Drese, erarbeitet hat.
Grundlage war die Standard-Vereinbarung zum Datenschutz, die das ZIB im Zuge von Auftragsverarbeitungen schließt.
Diese Eigenerklärungen beziehen sich auf die Leihverkehrsordung als Grundlage für die Datenverarbeitung und die durch die Leihverkehrszentralen geführten amtlichen Leihverkehrslisten als Teilnehmer am Leihverkehr. Damit sollen gesonderte Verträge zur Auftragsverabeitung mit den am Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken entfallen. Letzteres ist allerdings problematisch. Nach Auffassung des BVB sind Eigenerklärungen, also die einseitige Verpflichtung auf Datenschutz, in der DSGVO und dem BayDSG bisher nicht vorgesehen, werden aber auch vom BVB als sehr wünschenswert eingestuft. Die Mitglieder der AG Leihverkehr erhalten den Auftrag, ihre jeweiligen Landesdatenschutzgesetzte dahingehend zu prüfen, ob darin eine Rechtgrundlage für einseitige Erklärungen gegeben ist.
Die AG Leihverkehr vereinbart weiter folgendes Vorgehen:
Im ersten Schritt sollen die beteiligten Verbünde bilateral Verträge mit den jeweiligen Partnerverbünden abschließen. Die UAG Datenschutz der AG Leihverkehr wird einen Entwurf für einen Vertragstext auf der Basis der Tischvorlage erarbeiten. Der Text soll dabei allgemeiner gehalten sein als der vorliegende Entwurf. Ein Verbund ist berechtigt, eine Datenschutzerklärung abzugeben, auch wenn noch nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme gelöst sind. Entscheidend ist, dass der Verbund mit der Lösung der Probleme aktiv befasst ist.
Darüberhinaus werden sich Herr Diedrichs und Herr Wulle mit der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen in Verbindung setzen. Mit ihr soll geklärt werden, ob auf Verträge mit jeder einzelnen am Online-Fernleihsystem teilnehmeden Bibliothek verzichtet werden kann.
TOP 4: Sonstiges
Sachstand Kioskzeitschriften
subito hat dem KOBV angeboten, diesem die "blacklist" zur Verfügung zustellen, die von subito verwendet wird. Die subito-Liste wird als hilfreiches Hilfsmittel eingestuft.
Eine von verlegerischer Seite erstellte Liste wird von der AG Leihverkehr inzwischen als nicht erstrebenswert erachtet. Eine solche ist nach Auskunft von Herrn Talke (über Herrn Wulle) von Seiten der Verlage auch nicht geplant.
Bis zum Vorliegen einer allgemein zugänglichen "blacklist" soll die Abgrenzung Fachzeitschrift / Kioskzeitschrift von den Bibliotheken selbst vorgenommen werden. Dies entspricht der Empfehlung, die die AG Leihverkehr bereits im Dezember 2017 formuliert hat.
Evaluation Urheberrecht
Die Urheberrechtsnovelle von 2018 sieht eine Evaluierung des UrhG vor ...
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