AAD-Standard - Mindestanforderungen für die autoptische Katalogisierung Alter Drucke
Stand: 2005-10-07
Mit dem AAD-Standard werden sachgerechte und benutzungsorientierte Anforderungen an Qualität und Ausführlichkeit autoptischer Titelaufnahmen für alte Drucke festgelegt, um eine ausreichende Erschließung und eine annähernd eindeutige Identifizierbarkeit von Ausgaben und Druckvarianten zu gewährleisten. Als alte Drucke gelten Ausgaben der Handpressenzeit (im GBV generell Drucke bis zum Erscheinungsjahr 1850). Auch später erschienene Ausgaben können wie alte Drucke behandelt werden, z.B. Pressendrucke, bibliophile Ausgaben, Sonderbestände.
Die Grundlage für die Erfassung bilden die "Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK-WB)" in der jeweils gültigen Fassung. Die darin enthaltenen Regelungen für alte Drucke liegen auch in einer separaten Veröffentlichung vor:
Regeln für die Katalogisierung alter Drucke / erarb. von der Arbeitsgruppe des Deutschen Bibliotheksinstituts "RAK-WB und Alte Drucke". Hrsg. und eingeleitet von Klaus Haller. - Berlin : Dt. Bibliotheksinst., 1994. - (Schriften der Deutschen Forschungsgemeinschaft)
Der AAD-Standard ist eine Zusammenstellung von Mindestanforderungen. Es ist selbstverständlich möglich, über ihn hinauszugehen.
- Personen
- Bibliographische Beschreibung
- Sachtitel
- Verfasserangabe
- Ausgabebezeichnung
- Impressum
- Umfangsangabe
- Illustrationsangabe
- Bibliographisches Format
- Fingerprint
- Bibliographischer Nachweis
- Gattungs- und Sachbegriffe
- Enthaltene/Beigefügte Werke
Personen
Alle auf dem Titelblatt genannten an der Veröffentlichung beteiligten Personen werden in der bibliographischen Beschreibung wiedergegeben und erhalten eine Haupt- oder Nebeneintragung. Im Übrigen gelten für Haupt- und Nebeneintragungen unter Personen die Regelungen nach RAK-WB §§ 601-630.
Für jede dieser beteiligten Personen wird ein Normdatensatz angelegt oder benutzt und mit der Titelaufnahme verknüpft. Die Verwaltung dieser Normdaten sollte in der Personennormdatei (PND) erfolgen.
Eine Nebeneintragung mit Verknüpfung zu einem Personennormdatensatz erhalten außerdem folgende auf dem Titelblatt genannten Personen (vgl. RAK-WB § 630):
- Verstorbene (bei Leichenpredigten),
- Sammler (Besitzer von Buch-, Kunst- und anderen Sammlungen),
- biographierte Personen (außer Heilige in hagiographischen Werken),
- Adressaten,
- gefeierte Personen in Gelegenheits- und Personalschriften.
- Bei Streit- und Verteidigungsschriften erhalten auf dem Titelblatt genannte Personen ebenfalls Nebeneintragungen, wenn sie ohne größere Umstände zu identifizieren sind.
- Auch andere im Sachtitel genannte Personen können erschlossen werden.
Darüber hinaus können Nebeneintragungen angelegt werden für
- literarische, künstlerische und musikalische Beiträger,
- Zensoren,
- Widmungsempfänger.
Bei diesen Eintragungen ist die Verknüpfung zu einem Personennormdatensatz nicht verpflichtend.
Bibliographische Beschreibung
Bei der autoptischen Katalogisierung alter Drucke soll das Titelblatt der Vorlage möglichst genau in der Titelaufnahme wiedergegeben werden.
Es werden keine orthographischen Veränderungen vorgenommen.
Druckfehler werden nicht verbessert, sondern (wenn sie eindeutig als solche erkannt werden) mit nachstehendem "[!]"gekennzeichnet.
Typographische Besonderheiten (z.B. "v/V"statt "u/U", "i/I" statt "j/J"und umgekehrt) werden vorlagegemäß wiedergegeben.
Abbreviaturen werden aufgelöst, ergänzte Teile dabei eckig geklammert.
Ligaturen werden ohne weitere Kennzeichnung als Einzelbuchstaben erfasst. Ausnahmen sind "æ", "Æ", "œ", "Œ" (falls ein entsprechender Zeichensatz zur Verfügung steht und die korrekte Indexierung gewährleistet ist), sowie "ß".
Die Groß- und Kleinschreibung wird vorlagegemäß übernommen (auch ein Kompositum wie "HaußEhre"bleibt "HaußEhre"). Aber: vollständig groß geschriebene Wörter werden im Allgemeinen nur mit einem großen Anfangsbuchstaben erfasst (vgl. RAK-WB § 117,6, Abs. 5).
Satz- und Leerzeichen werden vorlagegemäß wiedergegeben.
Für die erweiterte Form der Autopsiekatalogisierung bestehen folgende Möglichkeiten:
Virgeln können als "/_" erfasst werden.
Die Zeilenbrechung auf dem Titelblatt kann durch "||" dargestellt werden.
Sachtitel
Sehr lange Sachtitel können an nicht ordnungswichtigen Stellen sinnerhaltend und grammatisch korrekt gekürzt werden. Eine Kürzung darf frühestens nach dem 6. Wort des Sachtitels erfolgen. Sachtitel mit bis zu 25 Wörtern werden ohne Kürzung übernommen. Im Sachtitel oder seinen Zusätzen genannte Personen-, Körperschafts- oder geographische Namen, sowie Personalangaben, zitierte Werktitel und Zeitangaben, die Informationen zum Werk, zum vorliegenden Druck oder zu behandelten und beteiligten Personen enthalten, sollen erhalten bleiben.
Falls nach RAK-WB erforderlich, wird ein Ansetzungssachtitel gebildet.
Weicht die Schreibung von Wörtern in Sachtiteln von der modernen Schreibweise ab, wird diese zur Verbesserung der Recherchemöglichkeiten zusätzlich indexiert.
Bei Übersetzungen sollte der Einheitssachtitel angegeben und indexiert werden, wenn der Ermittlungsaufwand vertretbar ist.
Verfasserangabe
In der Verfasserangabe werden alle an der Veröffentlichung beteiligten Personen aufgeführt, es sei denn, sie sind Bestandteil des Hauptsachtitels, der Zusätze zum Sachtitel oder der Ausgabebezeichnung. Die wichtigsten Personalangaben (Adelstitel, Herkunftsangaben, Berufsbezeichnungen, zitierte Werktitel und Zeitangaben) werden vorlagegemäß wiedergegeben. Angaben aus externen Quellen können auch in eine Fußnote eingetragen werden. Der bibliographische Nachweis muss genannt werden.
Ausgabebezeichnung
Die Ausgabebezeichnung wird vorlagegemäß wiedergegeben. Die Regelungen zur bibliographischen Beschreibung und zur Verfasserangabe gelten analog. In der Regel werden alle in Verbindung mit der Ausgabebezeichnung genannten Personen und Körperschaften als Bestandteil der Ausgabebezeichnung angegeben (RAK-WB § 142). Wenn die Ausgabebezeichnung mit dem Hauptsachtitel, einem seiner Zusätze oder der Verfasserangabe grammatisch verknüpft oder in ihm enthalten ist, wird sie mit diesen Angaben zusammen erfasst. Eine separate Erschließung der Ausgabebezeichnung (im Nominativ) ist möglich.
Der Vermerk "Erstlich gedruckt ..." o. Ä. verweist oft auf einen früheren Erstdruck und wird dann nicht als Ausgabebezeichnung, sondern als Zusatz zum Sachtitel angegeben.
Impressum
Mindestens die beiden zuerst genannten Verleger/Buchhändler und alle in der Vorlage genannten Drucker erhalten einen Eintrag nach RAK-WB §§ 144-145.
Wenn die Orte Frankfurt/Main und/oder Leipzig eindeutig als Messplätze identifiziert werden können1, werden sie in einem separaten Eintrag erfasst. Der Sachverhalt wird in einer Fußnote erläutert.
In einer eigenen Kategorie oder in einer Fußnote wird die Vorlageform des Erscheinungsvermerks wiedergegeben. Mindestens die ersten sechs Verleger oder Buchhändler sowie alle Drucker werden genannt. Auch Firmenadressen und -funktionen (z.B. "Universitätsdruckerey") werden aufgeführt, da sie wichtige Anhaltspunkte zur Datierung von Ausgaben oder zur Feststellung der Identität eines Verlegers, Buchhändlers oder Druckers sein können. Andere Kürzungen sind möglich, sie sollten gekennzeichnet werden. Stehen Angaben zum Erscheinungsvermerk an verschiedenen Stellen der Vorlage (z.B. Haupttitelseite und Kolophon), werden beide Vermerke mit entsprechenden einleitenden Wendungen erfasst (z.B. Fußnote: "Vorlageform des Erscheinungsvermerks: ... . - Kolphon: ...").
Die Pflege von Normdateien für Ortsnamen sowie für Verleger, Buchhändler und Drucker wird empfohlen. Mindestens bis zum Erscheinungsjahr 1800 sollten die Titeldaten mit einem Verleger-/Buchhändler-/Drucker-Normdatensatz verknüpft werden.
Ist das Erscheinungsjahr in der Vorlage als Chronogramm genannt, so wird in einer Fußnote darauf hingewiesen. Wenn es sinnvoll erscheint, kann auch die Vorlageform des Chronogramms wiedergegeben werden.
Umfangsangabe
Es gilt RAK-WB § 151 mit folgenden Präzisierungen:
- Der gesamte Umfang der Vorlage, inklusive illustrierter Blätter und Tafeln wird angegeben. Leere Blätter werden nicht gezählt. Der Gesamtumfang der Lagen (einschließlich darin enthaltener leerer Blätter) kann mit Hilfe der Bogensignaturformel dargestellt werden.
- Es werden alle Zählungen angegeben (also auch mehr als drei) (RAK-WB § 151,7).
- Es wird in jedem Fall der genaue Umfang wiedergegeben (RAK-WB § 151,9). Die ungezählte Versoseite einer gezählten Rectoseite und die ungezählte Rectoseite einer gezählte Versoseite bleiben jedoch unberücksichtigt.
- Werden Fehler in der Paginierung festgestellt, z.B. durch Vergleich der Seiten- oder Blattzählung mit den Bogensignaturen, so wird die korrekte Summe mit "[i.e. ...]" ergänzt (RAK-WB § 151,2, Abs. 3). Der Sachverhalt wird in einer Fußnote erläutert.
- Ungezählte Seiten bzw. Blätter, die en bloc enthalten sind, werden durch Komma getrennt in eckigen Klammern als Blätter angegeben (z.B. [1] Bl., 23 S., [4] Bl.) (RAK-WB § 151,10).
- Verstreut enthaltene gezählte oder ungezählte Blätter werden am Schluss angegeben (RAK-WB § 151,6 und § 151,10).
- Gefaltete selbständig gezählte oder ungezählte Blätter werden am Schluss separat angegeben (z.B. 4 gef. Bl. oder [3] gef. Bl.)
Anmerkung: Als gefaltete Blätter gelten alle gefalteten Blätter ohne Heftung im Falz, also auch Blätter, die mittig gefaltet und eingefügt sind. - Steht auf dem Blatt eines Drucks nur die Bogensignatur oder hat es einen Schmuckrahmen ohne Text, gilt es als bedruckt und wird mitgezählt.
Illustrationsangabe
RAK-WB § 152 gilt mit folgenden Präzisierungen:
Es wird zwischen Illustrationen, Porträts, graphischen Darstellungen, Karten und Notenbeispielen unterschieden (RAK-WB § 152,1 Abs. 3).
Dabei werden die Abkürzungen aus RAK-WB verwendet.
Über RAK-WB hinausgehend werden angegeben:
- Noten = "Noten"
- Kupfertitel = "Kupfert."
- Frontispiz = "Frontisp." (Porträt-Frontispiz = "Frontisp. (Portr.)")
Druckermarken und Verlagssignets auf dem Titelblatt oder im Kolophon:
- Verlagssignet = "Verl.-Sign."
- Druckermarke = "Druckerm."
Zusätzlich kann die graphische Technik in runden Klammern angegeben werden (RAK-WB § 152,2 Abs. 4):
- Holzschnitt = "(Holzschn.)"
- Kupferstich = "(Kupferst.)"
- Lithographie = "(Lithogr.)" etc.
Ist das Frontispiz ein Holzschnitt, lautet die Eintragung: "Frontisp. (Holzschn.)" bzw. "Frontisp. (Portr., Holzschn.)"
Farbdruck wie Rot- und Schwarzdruck wird in einer Fußnote vermerkt: z.B. "Titelbl. in Rot- und Schwarzdr."
Bibliographisches Format
Die Angabe der bibliographischen Formate (Bogenfalzung) 2°, 4°, 8° ist obligatorisch. Andere Formate werden angegeben, wenn sie sicher bestimmt werden können.
Fingerprint
Für Drucke mit Erscheinungsjahren bis 1700 muss der Fingerprint bestimmt werden, seine Erfassung bis zum Erscheinungsjahr 1800 wird empfohlen. Es wird folgendes Regelwerk zugrundegelegt:
Fingerprints : Regeln und Beispiele / nach der engl.-franz.-ital. Ausg. des Institut de Recherche et d'Histoire des Textes (CNRS) und der National Library of Scotland übers. und eingel. von Wolfgang Müller. - Berlin : Dt. Bibliotheksinst., 1992
ISBN 3-87068-429-1
Die korrekte Wiedergabe von Zeichen des griechischen Alphabets (und ggf. weiterer nichtlateinischer Schriftzeichen) kann mit Unicode realisiert werden. Wenn Unicode nicht zur Verfügung steht, sollten Platzhalter eingesetzt werden.
Bibliographische Nachweise
Die Angabe bibliographischer Quellen wird dringend empfohlen, für Nachweise aus dem VD 16 oder dem VD17 ist sie Pflicht. Alle in externen Quellen ermittelten bibliographischen Informationen sollten belegt werden.
Gattungs- und Sachbegriffe
Für eine formale und ggf. sachliche Zuordnung alter Drucke wird die Vergabe von definierten Gattungs- und Sachbegriffen auf der Grundlage der Liste "AAD Gattungs- und Sachbegriffe"2 empfohlen. Die Gattungs- und Sachbegriffe sollten in einer Normdatei verwaltet werden.
Enthaltene/Beigefügte Werke
Auch Einzelwerke, die in einer Ausgabe mit einem übergeordneten Sachtitel (Sammlung oder Sammelwerk) erschienen und nicht auf der Haupttitelseite genannt sind, gelten (über RAK-WB § 14 hinausgehend) als enthaltene Werke, wenn sie im Inneren der Vorlage eine eigene Titelseite haben. Kopftitel und Kapitelüberschriften werden nicht als eigene Titelseiten berücksichtigt (Ausnahmen sind z.B. bei Postinkunabeln möglich).
Nicht als enthaltene oder beigefügte Werke gelten Angaben in Inhaltsverzeichnissen sowie Beigabenvermerke,Vorreden, Nachworte, Anmerkungen und Anhänge.
Alle enthaltenen und beigefügten Werke, die auf der Haupttitelseite genannt sind, werden in der bibliographischen Beschreibung vorlagegetreu wiedergegeben (vgl. Regelungen zur bibliographischen Beschreibung und zur Verfasserangabe).
Die Titel enthaltener und beigefügter Werke werden möglichst umfassend erschlossen. Von mindestens zwei enthaltenen und (über RAK-WB § 623,2 hinausgehend) von mindestens zwei beigefügten Werken werden Nebeneintragungen bzw. untergeordnete Datensätze angelegt. Titelfassungen aus dem Inneren der Vorlage sollen berücksichtigt und (ggf. zusätzlich) indexiert werden.
Bei Sammlungen kann auf die Nebeneintragungen verzichtet werden (vgl. RAK-WB § 621,2 und § 621,3).
Ebenfalls verzichtet wird auf Nebeneintragungen für enthaltene oder beigefügte Werke, deren Anfang im Druck nicht erkennbar ist.
"Potentiell selbständig erschienene" enthaltene oder beigefügte Werke erhalten grundsätzlich einen eigenen (untergeordneten) Datensatz oder eine Nebeneintragung. Als potentiell selbständig gelten Werke, die in der vorliegenden Form auch separat erschienen sein könnten oder nachweislich separat erschienen sind.
Kriterien für selbständiges Erscheinen sind:
- eigene vollständige Recto-Titelseite mit Impressum (mindestens Ort oder Verleger/Drucker oder Jahr)
und - sofern Bogensignaturen vorhanden sind: eigene Bogenzählung
und - bei vorhandener Paginierung: eigene Seiten-, Spalten- oder Blattzählung.
In dem (untergeordneten) Datensatz oder in einer Fußnote werden alle wichtigen bibliographischen Angaben zu dem Werk eingetragen (incl. Erscheinungsvermerk und Umfangsangabe). Auch der Fingerprint wird bestimmt (obligatorisch bis zum Erscheinungsjahr 1700). Auf das mögliche selbständige Erscheinen wird in einer Fußnote hingewiesen.
1 z. B. durch Einsichtnahme in: Schwetschke, Gustav [Hrsg.]: Codex nundinarius Germaniae literatae bisecularis : Meß-Jahrbücher des deutschen Buchhandels von dem Erscheinen des ersten Meß-Kataloges im Jahre 1564 bis zu der Gründung des ersten Buchhändler-Vereins im Jahre 1765. [Hauptbd]. und Forts. - Halle, 1850-1877, oder Reprint 1963